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VerifiziertWarteliste ~36 Mo.

Kleingartenverein Am Stadtpark

Über den Verein

Idyllischer Kleingartenvein im Herzen Berlins mit direktem Zugang zum Stadtpark. Warteliste derzeit ca. 3 Jahre.

Eckdaten

Parzellen gesamt

120

Parzellengrößen

200–400 m²

Jahresbeitrag

180–320 €/Jahr

Bundesland

Berlin

Kleingarten in Berlin — was du wissen solltest

Berlin ist die Kleingarten-Hauptstadt Deutschlands: Mit über 70.000 Parzellen in rund 900 Vereinen hat die Stadt eine der höchsten Kleingartendichten Europas. Trotz des riesigen Angebots ist die Nachfrage enorm — besonders seit der Pandemie.

Warteliste

Berliner Wartelisten sind lang: 3–7 Jahre in zentralen Bezirken wie Prenzlauer Berg, Mitte oder Friedrichshain. In Außenbezirken wie Spandau, Treptow-Köpenick oder Marzahn-Hellersdorf verkürzen sich die Wartezeiten auf 1–3 Jahre.

Kosten

Pacht: 0,12–0,20 €/m²/Jahr (höher als Bundesdurchschnitt). Jahresbeitrag: 200–400 €. Übernahmekosten: 3.000–10.000 € — in Toplagen auch mehr.

Tipps

Trag dich in mehreren Bezirken gleichzeitig ein. Treptow-Köpenick und Spandau bieten die besten Chancen auf kürzere Wartezeiten. Der Landesverband der Gartenfreunde Berlin e.V. koordiniert die meisten Vereine.

Berlin ist die härteste Wartelistenregion Deutschlands: In manchen Bezirken warten Interessenten 5–10 Jahre. Tipp: Vereinsmitarbeit und aktive Teilnahme an Arbeitseinsätzen können die Chancen deutlich verbessern.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist die Warteliste bei Kleingartenverein Am Stadtpark?
Die aktuelle Wartezeit beträgt ca. 36 Monate. Trag dich frühzeitig ein.
Was kostet eine Parzelle bei Kleingartenverein Am Stadtpark?
Der Jahresbeitrag liegt zwischen 180 und 320 Euro pro Jahr. Hinzu können Aufnahmegebühren und Umlagen kommen.
Wie groß sind die Parzellen?
Die Parzellen haben eine Größe von 200 bis 400 m². Für eine vierköpfige Familie sind 200–300 m² gut geeignet.
Was sollte ich über Kleingärten in Berlin wissen?
Berlin ist die härteste Wartelistenregion Deutschlands: In manchen Bezirken warten Interessenten 5–10 Jahre. Tipp: Vereinsmitarbeit und aktive Teilnahme an Arbeitseinsätzen können die Chancen deutlich verbessern.
Darf ich in meinem Kleingarten dauerhaft wohnen?
Nein — das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) verbietet dauerhaftes Wohnen im Kleingarten. Gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel nicht verboten, ein fester Wohnsitz muss jedoch anderweitig vorhanden sein.
Wie groß darf die Gartenlaube sein?
Die Gartenlaube darf laut Bundeskleingartengesetz eine Grundfläche von maximal 24 m² (inkl. Geräteraum und Vorplatz) haben. Sie muss eingeschossig sein, Keller sind nicht gestattet. Ein Gewächshaus bis 7 m² ist zusätzlich erlaubt.
Was ist bei der kleingärtnerischen Nutzung zu beachten?
Mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche muss für den Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Gemüse, Obst, Kräuter) genutzt werden. Reine Ziergärten sind gesetzlich nicht als Kleingarten anerkannt.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingartenverein Am Stadtpark anmelden?
Du kannst das Anfrageformular trotzdem ausfüllen — deine Anfrage wird gespeichert. Da Kleingartenverein Am Stadtpark noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, können wir sie jedoch möglicherweise nicht direkt weiterleiten. Wende dich im Zweifel direkt vor Ort an den Verein.

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche. Dauerhaftes Wohnen ist gesetzlich nicht gestattet.

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Parzellengrößen200400
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Zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2026