Über den Verein
Eichenbühl ist ein Kleingartenverein in Unbekannt. Informationen zu freien Parzellen und Wartelisten erfragen Sie direkt beim Verein.
Kleingarten in Frankfurt am Main — was du wissen solltest
Frankfurt am Main ist mit Abstand die Stadt mit den meisten Kleingartenvereinen in unserem Verzeichnis — über 290 Vereine bieten Parzellen in der Bankenmetropole und ihren Stadtteilen. Die Nachfrage ist hoch, aber dank der Größe des Angebots gibt es mehr Chancen als in vielen anderen Großstädten.
Warteliste
Wartezeiten in Frankfurt variieren stark je nach Stadtteil. In zentralen Lagen wie Sachsenhausen, Bornheim oder Nordend sind 3–5 Jahre realistisch. Randlagen wie Nieder-Eschbach, Bergen-Enkheim oder Sossenheim bieten oft deutlich kürzere Wartezeiten von 1–2 Jahren. Manche Vereine nehmen sofort neue Mitglieder auf.
Kosten
Die Pacht in Frankfurt liegt bei 0,07–0,12 €/m²/Jahr. Der Jahresbeitrag beträgt typischerweise 180–280 €, inklusive Wassergebühren und Vereinsversicherung. Die Übernahme einer Parzelle mit Laube kostet einmalig 1.500–8.000 € je nach Zustand und Lage.
Tipps
Nutze das Frankfurter Stadtgebiet smart: Vereine im Frankfurter Nordwesten (Praunheim, Rödelheim) und im Südosten (Fechenheim, Seckbach) haben kürzere Wartelisten als die begehrten Innenstadtlagen. Der Stadtverband Frankfurter Gartenfreunde koordiniert viele Vereine und kann bei der Suche helfen.
Frankfurt am Main und Wiesbaden haben lange Wartelisten. In ländlicheren Regionen Hessens sind die Chancen deutlich besser.
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Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist die Warteliste bei Eichenbühl?
Was sollte ich über Kleingärten in Hessen wissen?
Darf ich in meinem Kleingarten dauerhaft wohnen?
Wie groß darf die Gartenlaube sein?
Was ist bei der kleingärtnerischen Nutzung zu beachten?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Eichenbühl anmelden?
Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche. Dauerhaftes Wohnen ist gesetzlich nicht gestattet.
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Zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2026
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