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Kleingarten in Prüm — was du wissen solltest

Prüm hat einen Kleingartenverein in unserem Verzeichnis in Rheinland-Pfalz. Kleingärten bieten Stadtbewohnern die Möglichkeit, selbst Obst und Gemüse anzubauen, sich zu erholen und Teil einer Gartengemeinschaft zu werden.

Warteliste

Wartezeiten für Kleingärten in Prüm liegen typischerweise bei 1–3 Jahren. Die genaue Wartezeit hängt vom Verein, der Lage und der gewünschten Parzellengrößeab. Am besten mehrere Vereine gleichzeitig kontaktieren, um die Chancen zu erhöhen. Herbst ist die beste Zeit für Anfragen, da dann viele Parzellen abgegeben werden.

Kosten

Die Pacht in Rheinland-Pfalz liegt typischerweise bei 0,05–0,10 €/m²/Jahr. Der Jahresbeitrag beträgt in der Regel 150–250 €. Dazu kommt eine einmalige Übernahme der Laube und Bepflanzung von 1.000–6.000 € — je nach Zustand des Gartens.

Tipps

Am besten wendest du dich direkt an die Vereine in Prüm und fragst nach freien Parzellen oder der Warteliste. Persönlicher Kontakt hinterlässt einen besseren Eindruck als eine E-Mail. Frag beim Verein nach: Jahresbeitrag, Pflichtarbeitsstunden, Wasserkosten und Taxwert der Laube.

Viele Anlagen liegen in traumhafter Weinberglage entlang Mosel, Rhein und Nahe.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist die Warteliste bei Eifelverein e.V. Ortsgruppe Prüm?
Kontaktiere den Verein direkt, um dich auf die Liste setzen zu lassen.
Was sollte ich über Kleingärten in Rheinland-Pfalz wissen?
Viele Anlagen liegen in traumhafter Weinberglage entlang Mosel, Rhein und Nahe.
Darf ich in meinem Kleingarten dauerhaft wohnen?
Nein — das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) verbietet dauerhaftes Wohnen im Kleingarten. Gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel nicht verboten, ein fester Wohnsitz muss jedoch anderweitig vorhanden sein.
Wie groß darf die Gartenlaube sein?
Die Gartenlaube darf laut Bundeskleingartengesetz eine Grundfläche von maximal 24 m² (inkl. Geräteraum und Vorplatz) haben. Sie muss eingeschossig sein, Keller sind nicht gestattet. Ein Gewächshaus bis 7 m² ist zusätzlich erlaubt.
Was ist bei der kleingärtnerischen Nutzung zu beachten?
Mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche muss für den Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Gemüse, Obst, Kräuter) genutzt werden. Reine Ziergärten sind gesetzlich nicht als Kleingarten anerkannt.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Eifelverein e.V. Ortsgruppe Prüm anmelden?
Nutze das Anfrageformular auf dieser Seite — wir leiten deine Nachricht direkt an Eifelverein e.V. Ortsgruppe Prüm weiter. Du erhältst außerdem eine Bestätigung per E-Mail.

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche. Dauerhaftes Wohnen ist gesetzlich nicht gestattet.

Parzelle anfragen

Schreib dem Verein direkt — wir leiten deine Anfrage weiter.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2026