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Kleingartenverein Havelblick

Über den Verein

Großzügige Parzellen mit Havelblick — 8 Gärten sofort verfügbar. Günstigste Jahresbeiträge der Region.

Eckdaten

Parzellen gesamt

140

Parzellengrößen

250–500 m²

Jahresbeitrag

100–180 €/Jahr

Bundesland

Brandenburg

Kleingarten in Potsdam — was du wissen solltest

Potsdam hat einen Kleingartenverein in unserem Verzeichnis in Brandenburg. Kleingärten bieten Stadtbewohnern die Möglichkeit, selbst Obst und Gemüse anzubauen, sich zu erholen und Teil einer Gartengemeinschaft zu werden.

Warteliste

Wartezeiten für Kleingärten in Potsdam liegen typischerweise bei 0–2 Jahren. Die genaue Wartezeit hängt vom Verein, der Lage und der gewünschten Parzellengrößeab. Am besten mehrere Vereine gleichzeitig kontaktieren, um die Chancen zu erhöhen. Herbst ist die beste Zeit für Anfragen, da dann viele Parzellen abgegeben werden.

Kosten

Die Pacht in Brandenburg liegt typischerweise bei 0,04–0,08 €/m²/Jahr. Der Jahresbeitrag beträgt in der Regel 80–160 €. Dazu kommt eine einmalige Übernahme der Laube und Bepflanzung von 300–2.500 € — je nach Zustand des Gartens.

Tipps

Am besten wendest du dich direkt an die Vereine in Potsdam und fragst nach freien Parzellen oder der Warteliste. Persönlicher Kontakt hinterlässt einen besseren Eindruck als eine E-Mail. Frag beim Verein nach: Jahresbeitrag, Pflichtarbeitsstunden, Wasserkosten und Taxwert der Laube.

Brandenburg profitiert von der Nähe zu Berlin: steigende Nachfrage, aber noch günstigere Pachten.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Parzelle bei Kleingartenverein Havelblick?
Der Jahresbeitrag liegt zwischen 100 und 180 Euro pro Jahr. Hinzu können Aufnahmegebühren und Umlagen kommen.
Wie groß sind die Parzellen?
Die Parzellen haben eine Größe von 250 bis 500 m². Für eine vierköpfige Familie sind 200–300 m² gut geeignet.
Was sollte ich über Kleingärten in Brandenburg wissen?
Brandenburg profitiert von der Nähe zu Berlin: steigende Nachfrage, aber noch günstigere Pachten.
Darf ich in meinem Kleingarten dauerhaft wohnen?
Nein — das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) verbietet dauerhaftes Wohnen im Kleingarten. Gelegentliche Übernachtungen sind in der Regel nicht verboten, ein fester Wohnsitz muss jedoch anderweitig vorhanden sein.
Wie groß darf die Gartenlaube sein?
Die Gartenlaube darf laut Bundeskleingartengesetz eine Grundfläche von maximal 24 m² (inkl. Geräteraum und Vorplatz) haben. Sie muss eingeschossig sein, Keller sind nicht gestattet. Ein Gewächshaus bis 7 m² ist zusätzlich erlaubt.
Was ist bei der kleingärtnerischen Nutzung zu beachten?
Mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche muss für den Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Gemüse, Obst, Kräuter) genutzt werden. Reine Ziergärten sind gesetzlich nicht als Kleingarten anerkannt.
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingartenverein Havelblick anmelden?
Du kannst das Anfrageformular trotzdem ausfüllen — deine Anfrage wird gespeichert. Da Kleingartenverein Havelblick noch keine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, können wir sie jedoch möglicherweise nicht direkt weiterleiten. Wende dich im Zweifel direkt vor Ort an den Verein.

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche. Dauerhaftes Wohnen ist gesetzlich nicht gestattet.

Parzelle anfragen

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Jahresbeitrag100180
Parzellengrößen250500
Parzellen gesamt140
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Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2026