Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V.
Über den Verein
Der Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V. bietet in Rheinhausen, Duisburg, grüne Oasen für Hobbygärtner. Seit seiner Gründung 1950 prägt der Verein das Grün am Rheinufer.
Kleingarten in Duisburg — was du wissen solltest
Duisburg hat einen Kleingartenverein in unserem Verzeichnis in Nordrhein-Westfalen. Kleingärten bieten Stadtbewohnern die Möglichkeit, selbst Obst und Gemüse anzubauen, sich zu erholen und Teil einer Gartengemeinschaft zu werden.
Warteliste
Wartezeiten für Kleingärten in Duisburg liegen typischerweise bei 1–4 Jahren. Die genaue Wartezeit hängt vom Verein, der Lage und der gewünschten Parzellengrößeab. Am besten mehrere Vereine gleichzeitig kontaktieren, um die Chancen zu erhöhen. Herbst ist die beste Zeit für Anfragen, da dann viele Parzellen abgegeben werden.
Kosten
Die Pacht in Nordrhein-Westfalen liegt typischerweise bei 0,06–0,10 €/m²/Jahr. Der Jahresbeitrag beträgt in der Regel 150–250 €. Dazu kommt eine einmalige Übernahme der Laube und Bepflanzung von 1.000–6.000 € — je nach Zustand des Gartens.
Tipps
Am besten wendest du dich direkt an die Vereine in Duisburg und fragst nach freien Parzellen oder der Warteliste. Persönlicher Kontakt hinterlässt einen besseren Eindruck als eine E-Mail. Frag beim Verein nach: Jahresbeitrag, Pflichtarbeitsstunden, Wasserkosten und Taxwert der Laube.
NRW hat zwei starke Dachverbände — Westfalen-Lippe und Rheinland. Im Ruhrgebiet sind Wartelisten kürzer als in Düsseldorf oder Köln.
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Häufig gestellte Fragen
Was sollte ich über Kleingärten in Nordrhein-Westfalen wissen?
Darf ich in meinem Kleingarten dauerhaft wohnen?
Wie groß darf die Gartenlaube sein?
Was ist bei der kleingärtnerischen Nutzung zu beachten?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingartenverein Rheinuferpark 1950 e.V. anmelden?
Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche. Dauerhaftes Wohnen ist gesetzlich nicht gestattet.
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Vereinsverwaltung
Zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2026
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