KGV Schlossgarten Nürnberg
Über den Verein
Historische Anlage mit Blick auf die Nürnberger Altstadt. 4 Parzellen sofort übernahmebereit
Eckdaten
Parzellen gesamt
75
Parzellengrößen
180–320 m²
Jahresbeitrag
160–250 €/Jahr
Bundesland
Bayern
Kleingarten in Nürnberg — was du wissen solltest
Nürnberg ist eine der kleingarten-reichsten Städte Bayerns mit über 100 Vereinen in unserem Verzeichnis. Die Frankenmetropole bietet gute Chancen für Kleingarten-Suchende, besonders im Vergleich zu München, das nur 90 km entfernt liegt.
Warteliste
Wartezeiten in Nürnberg sind deutlich kürzer als in München. In beliebten Stadtteilen wie Gostenhof, St. Johannis oder Maxfeld sind 1–3 Jahre realistisch. In äußeren Stadtteilen wie Langwasser, Katzwang oder Krottenbach gibt es oft kurzfristig freie Parzellen.
Kosten
Pacht: 0,06–0,10 €/m²/Jahr. Jahresbeitrag: 150–240 €. Übernahmekosten: 1.000–5.000 €. Im Vergleich zu München sind die Gesamtkosten deutlich günstiger.
Tipps
Nürnbergs südliche Stadtteile (Langwasser, Katzwang) haben kürzere Wartelisten als der Norden. Der Stadtverband der Nürnberger Kleingärtner e.V. ist eine gute erste Anlaufstelle. Auch Nachbarstädte Fürth und Erlangen bieten oft sofort verfügbare Parzellen.
In Bayern verwaltet der Landesverband Bayern der Kleingärtner e.V. die Vergabe. Wartelisten in München und Nürnberg sind besonders lang — es empfiehlt sich, sich bei mehreren Vereinen gleichzeitig zu registrieren.
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Gabriel
24.5.2026
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Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Parzelle bei KGV Schlossgarten Nürnberg?
Wie groß sind die Parzellen?
Was sollte ich über Kleingärten in Bayern wissen?
Darf ich in meinem Kleingarten dauerhaft wohnen?
Wie groß darf die Gartenlaube sein?
Was ist bei der kleingärtnerischen Nutzung zu beachten?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei KGV Schlossgarten Nürnberg anmelden?
Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche. Dauerhaftes Wohnen ist gesetzlich nicht gestattet.
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Vereinsverwaltung
Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2026
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