Kleingartenverein Gartenstadt Nürnberg e.V.
Über den Verein
Kleingartenverein Gartenstadt Nürnberg e.V. ist ein Kleingartenverein im Stadtteil Süd, Bayern. Für Informationen zu Mitgliedschaft und Pachtkonditionen wenden Sie sich direkt an den Verein.
Kleingarten in Nürnberg — was du wissen solltest
Nürnberg ist eine der kleingarten-reichsten Städte Bayerns mit über 100 Vereinen in unserem Verzeichnis. Die Frankenmetropole bietet gute Chancen für Kleingarten-Suchende, besonders im Vergleich zu München, das nur 90 km entfernt liegt.
Warteliste
Wartezeiten in Nürnberg sind deutlich kürzer als in München. In beliebten Stadtteilen wie Gostenhof, St. Johannis oder Maxfeld sind 1–3 Jahre realistisch. In äußeren Stadtteilen wie Langwasser, Katzwang oder Krottenbach gibt es oft kurzfristig freie Parzellen.
Kosten
Pacht: 0,06–0,10 €/m²/Jahr. Jahresbeitrag: 150–240 €. Übernahmekosten: 1.000–5.000 €. Im Vergleich zu München sind die Gesamtkosten deutlich günstiger.
Tipps
Nürnbergs südliche Stadtteile (Langwasser, Katzwang) haben kürzere Wartelisten als der Norden. Der Stadtverband der Nürnberger Kleingärtner e.V. ist eine gute erste Anlaufstelle. Auch Nachbarstädte Fürth und Erlangen bieten oft sofort verfügbare Parzellen.
In Bayern verwaltet der Landesverband Bayern der Kleingärtner e.V. die Vergabe. Wartelisten in München und Nürnberg sind besonders lang — es empfiehlt sich, sich bei mehreren Vereinen gleichzeitig zu registrieren.
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Häufig gestellte Fragen
Was sollte ich über Kleingärten in Bayern wissen?
Darf ich in meinem Kleingarten dauerhaft wohnen?
Wie groß darf die Gartenlaube sein?
Was ist bei der kleingärtnerischen Nutzung zu beachten?
Wie kann ich Interesse an einer Parzelle bei Kleingartenverein Gartenstadt Nürnberg e.V. anmelden?
Was ist ein Kleingarten?
Ein Kleingarten (auch Schrebergarten) ist eine gepachtete Gartenfläche, die laut Bundeskleingartengesetz (BKleinG) zur gärtnerischen Nutzung dient. Typische Parzellen sind 200–400 m² groß und enthalten eine Laube von maximal 24 m² Grundfläche. Dauerhaftes Wohnen ist gesetzlich nicht gestattet.
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Vereinsverwaltung
Zuletzt aktualisiert: 2. Mai 2026
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